Meisterprüfung
Der formale Weg über die staatliche Befähigungsprüfung!
Die Befähigungsprüfung wird bei der Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer absolviert. Sie ist eine staatliche Prüfung gemäß Gewerbeordnung und berechtigt zur Führung des Titels „Mst.“.
Nachweis der fachlichen Qualifikation zur Ausübung des Kosmetikgewerbes im vollen Umfang!
Fachgutachten
Die direkte Gewerbeberechtigung
Für die Ausübung bestimmter reglementierter Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Kann der regulär vorgesehene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, besteht gemäß § 19 GewO 1994 die Möglichkeit, bei der zuständigen Gewerbebehörde die Feststellung der individuellen Befähigung zu beantragen.
Die individuelle Befähigung kann auch auf bestimmte Teiltätigkeiten eines Gewerbes beschränkt festgestellt werden.
Im Verfahren gemäß § 19 GewO 1994 können unterschiedliche Beweismittel zum Nachweis der für den beantragten Tätigkeitsumfang erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorgelegt werden.
Ein privates Fachgutachten kann dabei als Beweismittel zur fachlichen Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Kompetenzen dienen.
Im Rahmen einer solchen Begutachtung können insbesondere ein strukturiertes Fachgespräch und eine praktische Arbeitsprobe durchgeführt werden. Dabei werden die für den konkret beantragten Tätigkeitsumfang relevanten fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten überprüft und nachvollziehbar dokumentiert.
Die Begutachtung erfolgt ergebnisoffen nach einheitlichen fachlichen Kriterien.
Die Ausbildung und Diplomprüfung von The Beauty School sowie eine allfällige private fachliche Begutachtung für ein Verfahren gemäß § 19 GewO 1994 sind voneinander getrennt.
Das Fachgutachten wird von einem externen Gutachter erstellt. Die Beauftragung erfolgt direkt durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Die Beurteilung und das Ergebnis des Gutachtens erfolgen unabhängig von The Beauty School.
Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung bei The Beauty School begründet weder einen Anspruch auf ein positives Fachgutachten noch auf die Feststellung der individuellen Befähigung.
Nach Abschluss der Ausbildung kann bei Interesse selbstständig eine private fachliche Begutachtung für ein Verfahren gemäß § 19 GewO 1994 beauftragt werden.
Gegenstand und Umfang der Begutachtung richten sich nach dem konkret angestrebten Tätigkeitsumfang.
Die fachliche Überprüfung kann insbesondere umfassen:
strukturiertes Fachgespräch zu den relevanten Fachgebieten
praktische Arbeitsprobe
Beurteilung der fachgerechten Durchführung
Hygiene und Arbeitssicherheit
Erkennen von Kontraindikationen und fachlichen Grenzen
fachgerechter Umgang mit Arbeitsmitteln und Produkten
Dokumentation der festgestellten Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten
Auf Grundlage der tatsächlich festgestellten Ergebnisse erstellt der Gutachter eine fachliche Beurteilung.
Die Beauftragung und Bezahlung erfolgen direkt an den externen Gutachter.
Das Honorar ist unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Ein positives Gutachten kann nicht garantiert werden.
Das Fachgutachten kann gemeinsam mit weiteren Nachweisen – beispielsweise Ausbildungsnachweisen, Zeugnissen und Nachweisen über bisherige fachliche Tätigkeiten – im Verfahren gemäß § 19 GewO 1994 bei der zuständigen Gewerbebehörde vorgelegt werden.
Das Privatgutachten stellt ein Beweismittel im behördlichen Verfahren dar.
Über das Vorliegen der individuellen Befähigung und den Umfang einer allfälligen Gewerbeberechtigung entscheidet ausschließlich die zuständige Gewerbebehörde.
The Beauty School und der externe Gutachter können die Entscheidung der Gewerbebehörde weder vorwegnehmen noch garantieren.
Individuelle Befähigung gemäß § 19 GewO 1994
Für die Ausübung bestimmter reglementierter Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Kann der regulär vorgesehene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, besteht gemäß § 19 GewO 1994 die Möglichkeit, bei der zuständigen Gewerbebehörde die Feststellung der individuellen Befähigung zu beantragen.
Die individuelle Befähigung kann auch auf bestimmte Teiltätigkeiten eines Gewerbes beschränkt festgestellt werden.
Privates Fachgutachten als Beweismittel
Im Verfahren gemäß § 19 GewO 1994 können unterschiedliche Beweismittel zum Nachweis der für den beantragten Tätigkeitsumfang erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorgelegt werden.
Ein privates Fachgutachten kann dabei als Beweismittel zur fachlichen Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Kompetenzen dienen.
Im Rahmen einer solchen Begutachtung können insbesondere ein strukturiertes Fachgespräch und eine praktische Arbeitsprobe durchgeführt werden. Dabei werden die für den konkret beantragten Tätigkeitsumfang relevanten fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten überprüft und nachvollziehbar dokumentiert.
Die Begutachtung erfolgt ergebnisoffen nach einheitlichen fachlichen Kriterien.
Trennung von Ausbildung und Begutachtung
Die Ausbildung und Diplomprüfung von The Beauty School sowie eine allfällige private fachliche Begutachtung für ein Verfahren gemäß § 19 GewO 1994 sind voneinander getrennt.
Das Fachgutachten wird von einem externen Gutachter erstellt. Die Beauftragung erfolgt direkt durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller. Die Beurteilung und das Ergebnis des Gutachtens erfolgen unabhängig von The Beauty School.
Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung bei The Beauty School begründet weder einen Anspruch auf ein positives Fachgutachten noch auf die Feststellung der individuellen Befähigung.
Ablauf der fachlichen Begutachtung
Nach Abschluss der Ausbildung kann bei Interesse selbstständig eine private fachliche Begutachtung für ein Verfahren gemäß § 19 GewO 1994 beauftragt werden.
Gegenstand und Umfang der Begutachtung richten sich nach dem konkret angestrebten Tätigkeitsumfang.
Die fachliche Überprüfung kann insbesondere umfassen:
strukturiertes Fachgespräch zu den relevanten Fachgebieten
praktische Arbeitsprobe
Beurteilung der fachgerechten Durchführung
Hygiene und Arbeitssicherheit
Erkennen von Kontraindikationen und fachlichen Grenzen
fachgerechter Umgang mit Arbeitsmitteln und Produkten
Dokumentation der festgestellten Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten
Auf Grundlage der tatsächlich festgestellten Ergebnisse erstellt der Gutachter eine fachliche Beurteilung.
Kosten der privaten fachlichen Begutachtung: € 2.280,–
Die Beauftragung und Bezahlung erfolgen direkt an den externen Gutachter.
Das Honorar ist unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Ein positives Gutachten kann nicht garantiert werden.
Vorlage bei der Gewerbebehörde
Das Fachgutachten kann gemeinsam mit weiteren Nachweisen – beispielsweise Ausbildungsnachweisen, Zeugnissen und Nachweisen über bisherige fachliche Tätigkeiten – im Verfahren gemäß § 19 GewO 1994 bei der zuständigen Gewerbebehörde vorgelegt werden.
Das Privatgutachten stellt ein Beweismittel im behördlichen Verfahren dar.
Über das Vorliegen der individuellen Befähigung und den Umfang einer allfälligen Gewerbeberechtigung entscheidet ausschließlich die zuständige Gewerbebehörde.
The Beauty School und der externe Gutachter können die Entscheidung der Gewerbebehörde weder vorwegnehmen noch garantieren.
Dein Ansprechpartner
Mst. Hermann Talowski
office@fmk-gutachter.at
Seit über 25 Jahren prägt Mst. Talowski die Kosmetikbranche. 19 Jahre lang war er Landesinnungsmeister, davon 10 Jahre auch Bundesinnungsmeister. Heute engagiert er sich als stellvertretender Landesinnungsmeister der Steiermark.
Erweiterte Gewerbeberechtigungen
Über denselben Weg (Fachgutachten) können auch weitere spezialisierte Gewerbeberechtigungen beantragt werden, zum Beispiel:
- Apparative Kosmetik (z. B. Haarentfernung mittels Diodenlaser)
- Hydrafacial-Behandlungen
- Körperbehandlungen
- und viele weitere Fachgebiete
Wichtiger Hinweis
Das Fachgutachten deckt nicht den kaufmännischen Teil ab. Für die selbstständige Berufsausübung ist zusätzlich ein kaufmännischer Nachweis erforderlich, etwa durch:
- Eine anerkannte kaufmännische Ausbildung (z. B. HAK-Matura, LAP Einzelhandelskauffrau/-mann)
- Unternehmerprüfung